Kosten

Selbstzahler

Mit Selbstzahlern vereinbare ich einen individuellen Stundensatz. Dieser ist an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) angelehnt. Gerne informiere ich Sie vorab darüber in einem für Sie kostenlosen, unverbindlichen Gespräch.

Privat Krankenversicherte, Beihilfeberechtige, Zusatzversicherte (gesetzlich Versicherte)

Die Abrechnung der Behandlung von Privatversicherten, Beihilfeberechtigten oder Zusatzversicherten erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Diese Art der Abrechnung wird von diesen Krankenkassen i. d. R. im Rahmen des mit Ihnen vereinbarten Tarifes akzeptiert. Jedoch kann eine Kostenübernahme durch Ihre private Krankenkasse, Ihrer Beihilfe oder Ihrer Zusatzversicherung nicht garantiert werden. Die Kostenerstattung kann auch nur zum Teil erfolgen. Die restlichen Kosten müssen Sie in diesem Fall dann selbst tragen. Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungs-beginn in welchem Umfang sich Ihre private Krankenkasse, Ihre Beihilfe oder Ihre Zusatzversicherung an den Kosten beteiligt.

Ausfall

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Termine, die nicht 24 Stunden vor Behandlungsbeginn abgesagt werden, in vollem Umfang in Rechnung gestellt werden.

Bezahlung

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Bezahlung sofort nach absolvierter Therapiesitzung in voller Höhe in bar zu entrichten ist.